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Neue Handgepäckbestimmungen der EU

Datum: 22.10.2006 Autor: Kapstadt-News Beitrag Nr.: 388

Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel - neu geregelt. Dazu gehören auch alle Anschluss-, Inlands- sowie Innereuropäischen-Flüge.

Es handelt sich dabei im Kern um Neuregelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße.

Die Neuregelungen im Einzelnen:

  • Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z.B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen mitgenommen werden.
  • Zugelassen sind Behältnisse bis 100 ml (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge), die in einem durchsichtigen und widerverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein.
  • Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

Zu beachten ist, dass nur widerverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Gefrierbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babykost) die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

Flüssigkeiten oder auch gelartige Produkte aus Duty-Free Shops.

Duty-Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach dem Check-In an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg vom selben Tag enthalten.

Dieses Verfahren ermöglicht Duty-Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet.

Dies gilt jedoch nicht bei Anschlussflügen, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden.

Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

Diese Regelung entspricht bereits der IATA-Empfehlung und wird aber erst am 06.05.2007 rechtsverbindlich.


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Th. Teubner

letzte Aktualisierung:
Donnerstag, 07 Februar 2008
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