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Probleme bei der Beantragung von Reisepässen im Ausland ab November!

Datum: 03.09.2007 Autor: Kapstadt-News Beitrag Nr.: 439

Am 01.11.2007 tritt in Deutschland ein neues Passgesetz in Kraft und ab diesem Datum werden alle neu ausgestellte Reisepässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Biometrie-Chip enthalten.

Ab Anfang November 2007 ist daher eine postalische Passbeantragung generell nicht mehr möglich und jeder Antragsteller muss zur Abnahme der Fingerabdrücke persönlich in der für ihn zuständigen Passbehörde (am inländischen Wohnort oder bei der für ihn örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung) vorstellig werden. Die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke geschieht durch Auflegen der beiden Zeigefinger auf ein Fingerabdrucklesegerät und dauert nur wenige Sekunden.

Nach Angaben des Auswärtigen Amt in Berlin wird es in Deutschland bei der Umsetzung dieses Passgesetzes kaum Probleme gebe. Nach Rückfrage ei einigen Passbehörden im süddeutschen Raum, könnte es auch hier zu Anlaufschwierigkeiten kommen und es muss mit einer längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Für alle im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, deren Reisepass in der ersten Jahreshälfte 2008 seine Gültigkeit verliert, könnte es allerdings Probleme bei der Bearbeitung geben, da bisher noch nicht alle Botschaften, Generalkonsulaten sowie Honorarkonsulate über eine entsprechende technische Ausrüstung verfügen.

Dies gilt auch für einige deutschen Botschaften und Konsulate im südlichen Afrika.

Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften kann es dazu kommen, dass eine Anzahl von Botschaften und Konsulate ab dem 01. November 2007 vorübergehend keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen entgegen nehmen können.

Bis das Problem mit der Umsetzung gelöst ist, können die Botschaften sowie Konsulate ab Anfang November 2007 nur einen vorläufigen Reisepass - mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr - ausstellen. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.

An allen anderen deutschen Auslandsvertretungen, die weiterhin Reisepassanträge bearbeiten können, kann es allerdings zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Daher sollten alle im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, deren Reisepass in der ersten Jahreshälfte 2008 seine Gültigkeit verliert, bis spätestens 15. Oktober 2007 einen neuen Riesepass beantragen.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie in den neuen Reisepass Ihr Kind bzw. Ihre Kinder nicht mehr eintragen können. Diese benötigen ab dem 01.11.2007 einen eigenen Reisepass. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr wird ein Kinderpass ausgestellt, dieser kann bereits nach der Geburt des Kindes beantragt werden.

Alle Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und dementsprechend nicht über gespeicherte Fingerabdrücke verfügen, behalten aber über dieses Datum hinaus ihre Gültigkeit. Passinhaber mit dem noch immer gültigen alten „grünen Reisepass“ können aber schon bereits seit 2005 nicht mehr visumsfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.

Bitte beachten Sie die Hinweise der einzelnen Auslandsvertretungen auf deren jeweiligen Internetseiten des Auswärtigen Amt.


Link zum Thema:
Das Deutsche Auswärtige Amt

 
 

 

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Th. Teubner

letzte Aktualisierung:
Donnerstag, 07 Februar 2008
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